Erstgespräch

Das Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Klient*in und Psychotherapeutin ist für den Behandlungsverlauf von großer Bedeutung. Es werden die Beweggründe für die Psychotherapie, die Veränderungsmotivation, sowie Erwartungen besprochen. Gerne informiere ich Sie über die systemische Familientherapie und den organisatorischen Rahmen. Nehmen Sie sich danach Zeit, um in Ruhe zu überlegen, ob die Psychotherapie für Ihr Anliegen hilfreich ist und/oder ob ich dafür die passende Psychotherapeutin bin.

Dauer & Frequenz

Eine Therapieeinheit dauert zwischen 50 und 90 Minuten. Die Dauer der Psychotherapie ist abhängig von Ihrem Anliegen und dem Therapieziel. Sowohl eine Kurzzeittherapie, eine vorübergehende Krisenbegleitung oder eine länger andauernde Psychotherapie sind in Abhängigkeit von Ihrem Anliegen möglich. Eine gewisse Regelmäßigkeit ist für den therapeutischen Prozess empfehlenswert. Die Dauer und die Frequenz der Sitzungen wird gemeinsam mit Ihnen abgestimmt und an Ihre Bedürfnisse angepasst.

Kosten

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision biete ich Psychotherapie zu günstigeren Konditionen an, da die Krankenkassen in diesem Fall keine Kostenzuschüsse gewähren. Eine Therapieeinheit mit 50 Minuten wird von mir mit 60€ verrechnet, 90 Minuten mit 75€. Der Zahlungsmodus wird im Erstgespräch vereinbart. Privatversicherungen übernehmen meist einen Teil der Kosten.

Sozialtarif

Falls die Finanzierung der Psychotherapie für Sie nur schwer möglich ist, kann nach Absprache und bei verfügbaren Therapieplätzen ein günstigerer Tarif vereinbart werden. Bitte sprechen Sie mich darauf an.

Absageregelung

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Für eine kostenfreie Stornierung eines Termins bitte ich Sie, mich mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren. Bei kurzfristiger Absage bzw. bei Nichterscheinen wird der vereinbarte Therapietarif von mir in Rechnung gestellt.

Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentraler Bestandteil der Psychotherapie. Laut §15 des Psychotherapiegesetzes sind Psychotherapeut*innen zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt für alle in der Therapieeinheit besprochenen Inhalte, als auch für die Tatsache, dass Sie Therapiestunden in Anspruch nehmen.

Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch oder bei allgemeinen Fragen zu meinem Angebot.